Unterweisungen nach ADR Kapitel 1.3 (beauftragte Personen)

Alle Mitarbeiter, die mit Gefahrgut umgehen, müssen nach Kapitel 1.3 der entsprechenden Regelwerke ADR / RID / ADN oder auch IMDG-Code unterwiesen werden. Diese Unterweisung muss vor der Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.

Das gilt insbesondere für die verantwortlichen Führungskräfte der jeweiligen Unternehmensbereiche – beauftragte Personen.

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Termine auf Anfrage.