Beschleunigte Grundqualifikation nach BKrFQG (Vollzeit)

Diese Ausbildung ist erforderlich für alle Berufsanfänger, die Fahrten im Güterkraft- oder Personen­verkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführen, für die die Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE vorgeschrieben ist.

Der Nachweis für diese Ausbildung erfolgt nach der IHK Prüfung durch den Eintrag im Führerschein „Schlüsselzahl 95“.

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Termine auf Anfrage.