Externer Gefahrgutbeauftragter

Alle Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind und denen Pflichten als Beteiligte zugewiesen sind, müssen einen Gefahrgut­beauftragten bestellen. Nur wenige Betriebe sind von dieser Pflicht befreit.

Gefahrgutbeauftragte müssen nicht nur Schulungen besuchen und eine zu wiederholende Prüfung vor der IHK bestehen, sie müssen auch fachlich und organisatorisch in der Lage sein, ihre Aufgaben wahr­zunehmen. Das Gefahrgut­recht setzt hier klare Maßstäbe. Unternehmer und Mitarbeiter tun sich oft schwer, neben anderen wichtigen Aufgaben, die gesetzlich definierte Verantwortung wahrzunehmen. Sie haben oft auch nicht die Zeit und den Zugang zu den notwendigen Informations­quellen, um ihr Gefahrgutwissen ständig auf dem aktuellen Stand zu halten.

Hier ist der externe Gefahrgutbeauftragte die Lösung. Mit diesem externen Experten sind Sie auf der sicheren Seite. Sie müssen sich nicht mehr selbst um alles kümmern. Sie entlasten Ihre Mitarbeiter, sparen Zeit und den ständigen Aktualisierungsaufwand.

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